Datum der Kundmachung
05.07.2011
Fundstelle
LGBl. Nr. 53/2011 Stück 19
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 2011, mit der das Entwicklungsprogramm für die Reinhaltung der Luft geändert wird
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 2011, mit der das Entwicklungsprogramm für die Reinhaltung der Luft geändert wird
Auf Grund des § 11 Abs. 9 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 – StROG, LGBl. Nr. 49/2010, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Mai 1993, mit der ein Entwicklungsprogramm für die Reinhaltung der Luft erlassen wurde, LGBl. Nr. 58/1993, wird wie folgt geändert:
„§ 5
Inkrafttreten von Novellen
Die Änderungen des § 2 Abs. 1 und 2, sowie des § 3 Abs. 1 Z. 2 lit. a durch
die Novelle LGBl. Nr. 53/2011 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag,
das ist der 6. Juli 2011, in Kraft.“.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves