Datum der Kundmachung
02.05.2011
Fundstelle
LGBl. Nr. 37/2011 Stück 13
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Gesetz vom 15. Februar 2011, mit dem das Steiermärkische Landes-Sicherheitsgesetz geändert wird
Text
Gesetz vom 15. Februar 2011, mit dem das Steiermärkische Landes-Sicherheitsgesetz geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Landes-Sicherheitsgesetz, LGBl. Nr. 24/2005, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 19/2009, wird wie folgt geändert:
- § 3a lautet:
„§ 3a
Bettelei
(1) Wer an einem öffentlichen Ort um Geld oder geldwerte Sachen bettelt, begeht eine Verwaltungsübertretung.
(2) Die Gemeinde kann das Betteln um Geld oder geldwerte Sachen durch Verordnung an bestimmten öffentlichen Orten und für bestimmte Zeiten, im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion nach Anhörung dieser Behörde, für zulässig erklären (Erlaubnisbereich).
(3) Eine Verwaltungsübertretung begeht auch, wer im Erlaubnisbereich (Abs. 2)
„(4) Die Änderung des § 3a durch die Novelle LGBl. Nr. 37/2011 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 3. Mai 2011, in Kraft.“
LandeshauptmannErster Landeshauptmannstellvertreter
VovesSchützenhöfer