Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 2010 über die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Fonds- und andere Krankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten
LGBL_ST_20101230_101Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 2010 über die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Fonds- und andere Krankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse der LandeskrankenanstaltenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.12.2010
Fundstelle
LGBl. Nr. 101/2010 Stück 42
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 2010 über die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Fonds- und andere Krankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten
Gemäß § 38 Abs. 3 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 1999 – KALG, LGBl. Nr. 66/1999, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, wird verordnet:
§ 1
Amtliche Pflegegebühren
Auf der Grundlage der für das Jahr 2011 kostendeckend ermittelten Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse werden diese ab 1. Jänner 2011 pro Pflegetag wie folgt in Euro festgesetzt:
(1)Fondskrankenanstalten
(2) Pflegeanstalt für chronisch kranke beatmungspflichtige Patienten am LKH Leoben, Standort Eisenerz
(3) Landespflegeheim für Geisteskranke in Schwanberg148,80
(4) Geriatrisches Krankenhaus der Stadt Graz:
§ 2
Zuschläge
Die Zuschläge zu den Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten werden pro Pflegetag wie folgt
in Euro festgesetzt:
MehrbettzimmerEinbettzimmer
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
§ 4
Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Fonds- und andere Krankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten, LGBl. Nr. 108/2009, außer Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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