Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. September 2010 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Vordernberg und der Gemeinde Hafning bei Trofaiach, je politischer Bezirk Leoben
LGBL_ST_20101019_89Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. September 2010 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Vordernberg und der Gemeinde Hafning bei Trofaiach, je politischer Bezirk LeobenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
19.10.2010
Fundstelle
LGBl. Nr. 89/2010 Stück 37
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. September 2010 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Vordernberg und der Gemeinde Hafning bei Trofaiach, je politischer Bezirk Leoben Aufgrund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 30/2010, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Leoben gelegenen Gemeinden Vordernberg und -Hafning bei Trofaiach haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende -Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Die Grundstücke Nr. 238/4, 238/5 und 238/6 der KG Hafning, Gemeinde Hafning bei Trofaiach, im Gesamtausmaß von 4.499 m2 werden abgetrennt bzw. ausgeschieden und dem Gebiet der KG Vordernberg, Markt-gemeinde Vordernberg, eingegliedert.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Bruck an der Mur aufliegenden technischen Unterlagen, GZ: A 207/2008, einzusehen.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2011
die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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