Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 2010, mit der die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die Schlichtungsstelle nach dem StBHG geändert wird
LGBL_ST_20100326_19Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 2010, mit der die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die Schlichtungsstelle nach dem StBHG geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
26.03.2010
Fundstelle
LGBl. Nr. 19/2010 Stück 9
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 2010, mit der die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die Schlichtungsstelle nach dem StBHG geändert wird
Auf Grund des § 47a Abs. 7 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 5/2010, wird verordnet:
Die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die Schlichtungsstelle nach dem StBHG, LGBl. Nr. 82/2008, wird wie folgt geändert:
„(3) Die Schlichtungsstelle ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind. Ein Beschluss bedarf einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des 1. Abschnitts mit Ausnahme des § 11 sinngemäß.“
„§ 15
Inkrafttreten von Novellen
Die Änderung des § 12 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 19/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 27. März 2010, in Kraft.“
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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