Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Juni 2009 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Vorau (politischer Bezirk Hartberg)
LGBL_ST_20090722_67Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Juni 2009 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Vorau (politischer Bezirk Hartberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.07.2009
Fundstelle
LGBl. Nr. 67/2009 Stück 21
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Juni 2009 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Vorau (politischer Bezirk Hartberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 92/2008, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Marktgemeinde Vorau wird mit Wirkung vom 1. August 2009 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild im Schildfuß eine schwarzgefugte silberne Zinnenmauer, überragt von einem achteckigen viergeschossigen silbernen Turm mit rotem Schirmdach und goldenem Knauf; der Turm von je einer goldenen Lilie beseitet, die Mauer mit einer goldenen Lilie belegt.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Vorau ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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