Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juli 2009 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde“ an die Marktgemeinde Spielberg (politischer Bezirk Knittelfeld)
LGBL_ST_20090717_66Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juli 2009 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde“ an die Marktgemeinde Spielberg (politischer Bezirk Knittelfeld)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
17.07.2009
Fundstelle
LGBl. Nr. 66/2009 Stück 20
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juli 2009 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde“ an die Marktgemeinde Spielberg (politischer Bezirk Knittelfeld)
Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 92/2008, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Knittelfeld gelegenen Marktgemeinde Spielberg wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen:
§ 2
Über diese Verleihung wird der Marktgemeinde Spielberg eine Urkunde
ausgefertigt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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