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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. März 2009 über die Festlegung von Erkrankungen, die nicht als Beeinträchtigungen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz gelten, sowie über Kostenzuschüsse zu Heilbehandlungen und Hilfsmitteln (Kostenzuschussverordnung – StBHG) | Omnilex