Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. September 2008 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Köflach (politischer Bezirk Voitsberg)
LGBL_ST_20080925_97Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. September 2008 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Köflach (politischer Bezirk Voitsberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
25.09.2008
Fundstelle
LGBl. Nr. 97/2008 Stück 29
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. September 2008 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Köflach (politischer Bezirk Voitsberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 49/2004, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Stadtgemeinde Köflach wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2008 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild ein aus goldenen Quadersteinen gefügter Rundturm mit fünf vorkragenden Zinnen, schwarz durchbrochen im Erdgeschoß ein Rundbogenportal und beiderseits davon je ein rechteckiges Fenster, im zurückspringenden Obergeschoß zwei Rundbogenfenster.“
§ 2
Die der Stadtgemeinde Köflach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkischen Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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