Gesetz vom 1. Juli 2008, mit dem das Steiermärkische Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004 geändert wird
LGBL_ST_20080904_94Gesetz vom 1. Juli 2008, mit dem das Steiermärkische Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
04.09.2008
Fundstelle
LGBl. Nr. 94/2008 Stück 27
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Gesetz vom 1. Juli 2008, mit dem das Steiermärkische Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004 geändert wird
Der Landtag Steiermark hat in Ausführung des Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 91/2005, beschlossen:
Das Steiermärkische Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004, LGBl. Nr. 71, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 102/2006, wird wie folgt geändert:
„(4) Für die Sonderschulklassen gelten hinsichtlich der Festsetzung (Bildung, Änderung und Aufhebung) der Sprengel die gleichen Grundsätze wie für die Volks- und Hauptschulen sowie Polytechnischen Schulen und Sonderschulen anderer Art, denen sie angeschlossen sind. Diese Sprengel können sich jedoch ihrer Ausdehnung nach von den Volks- und Hauptschulsprengeln sowie von den Sprengeln der Polytechnischen Schulen und Sonderschulen anderer Art unterscheiden, wenn dem Erfordernis der Zumutbarkeit des Schulweges zum Beispiel durch Bereitstellung eines Schülerheimes entsprochen wird.“
„(5) Die Bestimmungen des Abs. 2 gelten nicht für die Abs. 3 und 4. Sofern der Erhalter der aufnehmenden Schule zustimmt, ist Abs. 2 weiters bei Aufnahme einer Schülerin/eines Schülers nicht anzuwenden, die/der noch dem Schulsprengel einer stillgelegten oder aufgelassenen Schule angehört oder die/der eine Hauptschule mit dem Modellversuch gemäß § 7a des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung BGBl. I Nr. 26/2008, besuchen möchte.“
„(2) Die Änderung des § 18 Abs. 4, des § 23 Abs. 5, des § 35a Abs. 1 und des § 37a erster Satz durch die Novelle LGBl. Nr. 94/2008 tritt mit 1. September 2008 in Kraft.
(3) Der letzte Halbsatz des § 23 Abs. 5 tritt mit 1. September 2015 außer Kraft.“
LandeshauptmannLandesrätin
VovesVollath
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