Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 2008, mit der die Verordnung, mit der für die land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen verschiedene Organisationsbestimmungen sowie Lehrpläne erlassen werden, geändert wird
LGBL_ST_20080827_87Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 2008, mit der die Verordnung, mit der für die land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen verschiedene Organisationsbestimmungen sowie Lehrpläne erlassen werden, geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
27.08.2008
Fundstelle
LGBl. Nr. 87/2008 Stück 25
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 2008, mit der die Verordnung, mit der für die land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen verschiedene Organisationsbestimmungen sowie Lehrpläne erlassen werden, geändert wird
Auf Grund der §§ 7, 24 und 25 des Steiermärkischen land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 12/1977, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 77/2007, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der für die land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen verschiedene Organisationsbestimmungen sowie Lehrpläne erlassen werden, LGBl. Nr. 50/1996, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 150/2006, wird wie folgt geändert:
„(7) Die Änderungen des § 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2008 treten mit Beginn des Schuljahres 2008/2009, das ist der 8. September 2008, in Kraft.“
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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