Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juni 2008 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Anger und Gemeinde Feistritz bei Anger, je politischer Bezirk Weiz
LGBL_ST_20080619_59Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juni 2008 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Anger und Gemeinde Feistritz bei Anger, je politischer Bezirk WeizGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
19.06.2008
Fundstelle
LGBl. Nr. 59/2008 Stück 20
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juni 2008 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Anger und Gemeinde Feistritz bei Anger, je politischer Bezirk Weiz
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Marktgemeinde Anger und Gemeinde Feistritz bei Anger haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Die Grundstücke Nr. 388, 389/1, 389/2, 389/3, 389/4 und 389/5, je KG Oberfeistritz, Gemeinde Feistritz bei Anger, im Gesamtausmaß von 5.751 m2 werden abgetrennt bzw. ausgeschieden und dem Gebiet der Marktgemeinde Anger eingegliedert.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV – Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, Referat Rechtsangelegenheiten, Wien, aufliegenden technischen Unterlagen, GZ: A 168/2000, einzusehen.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2009
die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.