Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 2008, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Niedere Tauern" (AT 2209000) zum Europaschutzgebiet Nr. 38 geändert wird
LGBL_ST_20080318_21Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 2008, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Niedere Tauern" (AT 2209000) zum Europaschutzgebiet Nr. 38 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.03.2008
Fundstelle
LGBl. Nr. 21/2008 Stück 8
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 2008, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Niedere Tauern" (AT 2209000) zum Europaschutzgebiet Nr. 38 geändert wird
Auf Grund des § 13a Abs. 1 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976 – NschG 1976, LGBl. Nr. 65/-1976, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2007, wird verordnet:
Die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Niedere Tauern" zum Europaschutzgebiet Nr. 38, LGBl. Nr. 83/2006, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 162/2006, wird wie folgt geändert:
„§ 3
Abgrenzung des Schutzgebietes
(1) Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes im Maßstab 1 : 280.000 (Anlage B) und eines Detailplanes im Maßstab 1 : 5.000 (Anlage C).
(2) Der Übersichtsplan (Anlage B) und der Detailplan (Anlage C) werden durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Einsicht kann während der Amtsstunden genommen werden:
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