Datum der Kundmachung
29.02.2008
Fundstelle
LGBl. Nr. 19/2008 Stück 7
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Laut Steiermärkischem Jugendförderungsgesetz 2004 sollen in Bezirken bzw. Regionen der Steiermark BezirksjugendmanagerInnen zum Einsatz kommen. Damit soll in den Bezirken bzw. Regionen eine fachlich qualifizierte Kontaktperson eingesetzt werden, die jugendnah, kontinuierlich, gegen Entgelt und mit einer gemäß den budgetären Möglichkeiten geeigneten Infrastruktur zur Vernetzung und Kommunikation zwischen MultiplikatorInnen in den Bezirken bzw. Regionen und der Landesregierung beiträgt. Die 17 steirischen Bezirke können im Bedarfsfall zu einer Region zusammengeschlossen oder geteilt werden, gemessen an relevanten Richtwerten, wie z. B. Fläche, Anzahl an Gemeinden, Einwohner bzw. Jugendliche, Jugendeinrichtungen etc.
Die/Der BezirksjugendmanagerIn soll
–PartnerIn für und VermittlerIn zwischen Gemeinden,
Bezirkshauptmannschaften, Fachstellen in der Jugendarbeit, jugendrelevanten Einrichtungen, offener Jugendarbeit sowie Jugendvereinen und -verbänden sein,
–ein regionales Netzwerk aufbauen und pflegen bzw. sich an bestehenden regionalen Netzwerken (z. B. Regionext) beteiligen, –Angebote für die außerschulische Jugendarbeit weiterleiten und regionalen NetzwerkpartnerInnen anbieten,
–inhaltliche Schwerpunktveranstaltungen und Vernetzungstreffen für und mit den regionalen NetzwerkpartnerInnen organisieren, –regionale/interkommunale Projekte initiieren und in der Anfangsphase von Initiativen unterstützend einwirken bzw. an weitere kompetente Stellen verweisen,
–Öffentlichkeitsarbeit und Lobbying für Jugendanliegen betreiben,
–Daten und Informationen in Form modernen Wissensmanagements aufbereiten
und dokumentieren.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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