Datum der Kundmachung
14.12.2007
Fundstelle
LGBl. Nr. 99/2007 Stück 28
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Gesetz vom 16. Oktober 2007, mit dem das Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz 1968 geändert wird
Text
Gesetz vom 16. Oktober 2007, mit dem das Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz 1968 geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz 1968, LGBl. Nr. 145/1969, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 69/2001, wird wie folgt geändert:
- § 1 Abs. 3 lautet:
„(3) Die Landesregierung wird ermächtigt, das Ausmaß der Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben durch im Verordnungswege zu erlassende Tarife nach festen Ansätzen, die nach objektiven Merkmalen abzustufen sind, festzusetzen. Die Verwaltungsabgabe darf im Einzelfall E 1357,– nicht übersteigen."
- Nach § 1 Abs. 3 wird folgender Abs. 3a eingefügt:
„(3a) Die Landesregierung wird ermächtigt, zur Abgeltung der Inflation jährlich im Verordnungsweg zu erhöhen:
„(6) Die Änderung des § 1 Abs. 3 sowie die Einfügung des § 1 Abs. 3a durch die Novelle LGBl. Nr. 99/2007 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 15. Dezember 2007, in Kraft."
LandeshauptmannLandesrat
VovesBuchmann