Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juni 2007 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Vasoldsberg (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
LGBL_ST_20070713_58Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juni 2007 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Vasoldsberg (politischer Bezirk Graz-Umgebung)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.07.2007
Fundstelle
LGBl. Nr. 58/2007 Stück 17
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juni 2007 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Vasoldsberg (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Vasoldsberg wird mit Wirkung vom 1. September 2007 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde Vasoldsberg eine Urkunde
ausgefertigt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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