Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 2006 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Unterfladnitz (politischer Bezirk Weiz)
LGBL_ST_20060929_116Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 2006 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Unterfladnitz (politischer Bezirk Weiz)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.09.2006
Fundstelle
LGBl. Nr. 116/2006 Stück 28
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 2006 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Unterfladnitz (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 49/2004, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Unterfladnitz wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2006 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Über schwarzem Schildfuß und einem erniedrigten goldenen, unten dreifach gezinnten und mit zwei schwarzen je dreiteiligen Ährengruppen belegten Balken in Rot ein goldenes Rundfenster in Form einer Rosette aus zwölf ringförmig durchbrochen auslaufenden Strahlen, das Kreiszentrum mit einer goldenen sechsblättrigen heraldischen Rose belegt."
§ 2
Die der Gemeinde Unterfladnitz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkischen Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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