Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 2006 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Ruprecht-Falkendorf (politischer Bezirk Murau)
LGBL_ST_20060929_115Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 2006 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Ruprecht-Falkendorf (politischer Bezirk Murau)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.09.2006
Fundstelle
LGBl. Nr. 115/2006 Stück 28
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 2006 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Ruprecht-Falkendorf (politischer Bezirk Murau)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung der Kundmachung LGBl. 49/2004, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Sankt Ruprecht-Falkendorf wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2006 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Zwischen grünen mit je drei silbernen Getreidegarben zu je drei Halmen belegten Flanken in Silber ein allseits anstoßender aus einem Band und Perlen bestehender roter Langpaß von einer oblongen Raute mit angesetzten Kreisbögen, darin ein roter Bischofsstab, umgeben von rotem Blattwerk."
§ 2
Die der Gemeinde Sankt Ruprecht-Falkendorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkischen Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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