Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Jänner 2006, mit der die Verordnung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes geändert wird
LGBL_ST_20060215_26Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Jänner 2006, mit der die Verordnung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.02.2006
Fundstelle
LGBl. Nr. 26/2006 Stück 6
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Jänner 2006, mit der die Verordnung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes geändert wird
Auf Grund des § 61 des Steiermärkischen Bedienstetenschutzgesetzes 2000, LGBl. Nr. 24/2000, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes, LGBl. Nr. 35/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 34/2005, wird wie folgt geändert:
„(2) Die Änderung des § 28 Abs. 1 Z. 5 und 9 sowie des § 29 Abs. 4 Z. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 26/2006 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. März 2006, in Kraft."
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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