Gesetz vom 5. Juli 2005, mit dem die Gemeindewahlordnung 2004 geändert wird
LGBL_ST_20051013_95Gesetz vom 5. Juli 2005, mit dem die Gemeindewahlordnung 2004 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.10.2005
Fundstelle
LGBl. Nr. 95/2005 Stück 24
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Gesetz vom 5. Juli 2005, mit dem die Gemeindewahlordnung 2004 geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über die Gemeindewahlordnung 2004 – GWO, LGBl. Nr. 48, wird wie folgt geändert:
„(2) Der Wahlvorschlag muss in Gemeinden mit bis zu 1000 Einwohnern von mindestens fünf, in Gemeinden mit 1001 bis 3000 Einwohnern von mindestens zehn, in Gemeinden mit 3001 bis 5000 Einwohnern von mindestens 15 und in Gemeinden mit über 5000 Einwohnern von mindestens 20 Personen, die am Stichtag in der Gemeinde als wahlberechtigt in der Wählerevidenz eingetragen waren, unterstützt sein. Dem Wahlvorschlag ist die ausgefüllte und eigenhändig unterfertigte Unterstützungserklärung anzuschließen. Die Unterstützungserklärung hat den Vor- und Familiennamen, das Geburtsdatum und die Wohnadresse der unterstützenden Person sowie die Bezeichnung der unterstützten wahlwerbenden Partei zu enthalten."
„§ 104a
Inkrafttreten von Novellen
Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses und des § 41 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 95/2005 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 14. Oktober 2005, in Kraft."
LandeshauptmannErster Landeshauptmannstellvertreter
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