Gesetz vom 24. Mai 2005, mit dem das Pflegegeld-Anpassungsgesetz geändert wird
LGBL_ST_20050908_86Gesetz vom 24. Mai 2005, mit dem das Pflegegeld-Anpassungsgesetz geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
08.09.2005
Fundstelle
LGBl. Nr. 86/2005 Stück 20
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Gesetz vom 24. Mai 2005, mit dem das Pflegegeld-Anpassungsgesetz geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das gemäß Artikel I des Pflegegeld-Anpassungsgesetzes, LGBl. Nr. 81/1993, als Landesgesetz geltende Bundespflegegeldgesetz, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 74/ 2001, wird wie folgt geändert:
„(3) Die nach diesem Gesetz gebührenden Geldleistungen sind auf Beträge von vollen 10 Cent zu runden; dabei sind Beträge unter 5 Cent zu vernachlässigen und Beträge von 5 Cent an auf 10 Cent zu ergänzen."
„(5) Die Ausgleiche gemäß Abs. 1 sind mit Wirkung vom 1. Jänner 2005 von Amts wegen um 2 % zu erhöhen und gemäß § 18 Abs. 3 auf Beträge von vollen 10 Cent zu runden. Der Vervielfachung sind die für das Jahr 2004 gebührenden Beträge zugrunde zu legen."
Artikel II
Artikel I tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
LandeshauptmannLandesrat
KlasnicSchützenhöfer
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