Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. April 2005 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Ehrenhausen (politischer Bezirk Leibnitz)
LGBL_ST_20050429_36Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. April 2005 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Ehrenhausen (politischer Bezirk Leibnitz)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.04.2005
Fundstelle
LGBl. Nr. 36/2005 Stück 8
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. April 2005 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Ehrenhausen (politischer Bezirk Leibnitz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeide Ehrenhausen wird mit Wirkung vom 1. Mai 2005 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Silber ein nach links auffliegender Rabe."
§ 2
Die der Marktgemeinde Ehrenhausen ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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