Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. April 2005, mit der die Verordnung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes geändert wird (CELEX-Nr. 32001L0045, 31999L0092)
LGBL_ST_20050429_34Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. April 2005, mit der die Verordnung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes geändert wird (CELEX-Nr. 32001L0045, 31999L0092)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.04.2005
Fundstelle
LGBl. Nr. 34/2005 Stück 8
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. April 2005, mit der die Verordnung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes geändert wird
Auf Grund des § 61 des Steiermärkischen Bedienstetenschutzgesetzes 2000, LGBl. Nr. 24/2000, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes, LGBl. Nr. 35/2004, wird wie folgt geändert:
„8a. Abschnitt
Schutz der Bediensteten vor explosionsfähigen Atmosphären (zu § 2 Abs. 1 Z 6, §§ 26 bis 32)
§ 19a
Anwendung von Bestimmungen der Verordnung explosionsfähiger Atmosphären
(1) Die Abschnitte 1 und 2, § 21 Abs.1 bis 3 und 5 sowie der Anhang der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor explosionsfähigen Atmosphären (Verordnung explosionsfähige Atmosphären-VEXAT) sind bei der Durchführung des Bedienstetenschutzes in den Dienststellen des Landes mit der Maßgabe anzuwenden, dass
„(1) Diese Verordnung gilt für Arbeitsstätten, Baustellen und sonstige Arbeitsstellen im Sinne des St.-BSG."
„(2) Verweise in der gemäß § 19a als Landesrecht geltenden Verordnung explosionsfähige Atmosphären- VEXAT auf die Explosionsschutzverordnung 1996 – ExSV 1996 sind als Verweise auf folgende Fassung zu versehen: BGBl. Nr. 252/1996."
„(5a) Durch Abschnitt 8a wird die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 1999/92/EG vom 16. Dezember 1999, ABl. Nr. L 23 vom 28. Jänner 2000, berichtigt durch ABl. Nr. L 134 vom 7. Juni 2000, über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können, umgesetzt."
„§ 31a
Inkrafttreten von Novellen
Die Einfügung des Abschnittes 8a, die Neufassung des § 28 Abs.1 Z. 5, § 28 Abs. 1 Z. 6, § 28 Abs. 1 Z. 9, § 28 Abs. 2, § 29 Abs. 5 Z. 4 sowie § 29 Abs. 5a in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 34/2005 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Mai 2005, in Kraft."
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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