Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. März 2005 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stainztal (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
LGBL_ST_20050323_16Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. März 2005 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stainztal (politischer Bezirk Deutschlandsberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.03.2005
Fundstelle
LGBl. Nr. 16/2005 Stück 4
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. März 2005 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stainztal (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinde Stainztal wird mit Wirkung vom 1. April 2005 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In einem von Blau und Rot durch ein goldenes fossiles Schneckengehäuse mit nach links unten zeigendem Schnabel schrägrechts geteilten Schild links oben drei, rechts unten zwei goldene Lilien."
§ 2
Die der Gemeinde Stainztal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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