Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Dezember 2004, mit der die Verordnung über den Anstaltsanteil an den Arztgebühren und die Aufteilung der Arztgebühren zwischen dem Land und dem Rechtsträger der Steiermärkischen Landeskrankenanstalten geändert wird
LGBL_ST_20041230_83Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Dezember 2004, mit der die Verordnung über den Anstaltsanteil an den Arztgebühren und die Aufteilung der Arztgebühren zwischen dem Land und dem Rechtsträger der Steiermärkischen Landeskrankenanstalten geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.12.2004
Fundstelle
LGBl. Nr. 83/2004 Stück 30
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Dezember 2004, mit der die Verordnung über den Anstaltsanteil an den Arztgebühren und die Aufteilung der Arztgebühren zwischen dem Land und dem Rechtsträger der Steiermärkischen Landeskrankenanstalten geändert wird
Auf Grund der §§ 36 und 37b des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 1999 – KALG, LGBl. Nr. 66/1999, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 60/2004, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 1999 über den Anstaltsanteil an den Arztgebühren und die Aufteilung der Arztgebühren zwischen dem Land und dem Rechtsträger der Steiermärkischen Landeskrankenanstalten, LGBl. Nr. 29/1999, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 6/2001, wird wie folgt geändert:
„(2a)Der Anstaltsanteil an den Arztgebühren der Sonderklasse beträgt im Jahr 2005 jeweils 20,7% an allen Organisationseinheiten der Landeskrankenanstalten."
„(4) Die Einfügung des § 1 Abs. 2a durch die Novelle LGBl. Nr. 83/2004 tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft".
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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