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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Dezember 2004, mit der die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Fondskrankenanstalten, das Landespflegeheim Schwanberg sowie das Geriatrische Krankenhaus der Stadt Graz und die Zuschläge hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten festgesetzt werden | Omnilex