Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. November 2004 über die Genehmigung der Auflassung der Ortsnamen „Ramsau", „Ramsauleiten" und „Schildlehen" und zur Führung der Ortsbezeichnung „Ramsau am Dachstein" an die Gemeinde Ramsau am Dachstein (polit. Bezirk Liezen)
LGBL_ST_20041222_80Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. November 2004 über die Genehmigung der Auflassung der Ortsnamen „Ramsau", „Ramsauleiten" und „Schildlehen" und zur Führung der Ortsbezeichnung „Ramsau am Dachstein" an die Gemeinde Ramsau am Dachstein (polit. Bezirk Liezen)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.12.2004
Fundstelle
LGBl. Nr. 80/2004 Stück 29
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landes-regierung vom 22. November 2004 über die Genehmigung der Auflassung der Ortsnamen „Ramsau", „Ramsauleiten" und „Schildlehen" und zur Führung der Ortsbezeichnung „Ramsau am Dachstein" an die Gemeinde Ramsau am Dachstein (polit. Bezirk Liezen). Gemäß § 2 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Ramsau am Dachstein in der Sitzung vom 28. Juni 2001 beschlossenen Löschung der Ortsnamen „Ramsau", „Ramsauleiten" und „Schild-lehen" und an deren Stelle zur Führung des richtigen Orts-namens „Ramsau am Dachstein", gemäß § 2 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, mit Wirkung vom 1. Dezember 2004, die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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