Gesetz vom 28. Oktober 2003, mit dem das Steiermärkische Bodenschutzgesetz geändert wird
LGBL_ST_20040310_8Gesetz vom 28. Oktober 2003, mit dem das Steiermärkische Bodenschutzgesetz geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
10.03.2004
Fundstelle
LGBl. Nr. 8/2004 Stück 4
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Gesetz vom 28. Oktober 2003, mit dem das Steiermärkische Bodenschutzgesetz geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Das Steiermärkische landwirtschaftliche Bodenschutzgesetz, LGBl. Nr. 66/1987, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000, wird wie folgt geändert:
„(4) Die Betreiber von Abwasserreinigungsanlagen haben die Bestätigungen gemäß Abs. 2 in einer grundstücksbezogenen Kartei evident zu halten. Diese -Kartei hat auch die Untersuchungsbefunde für Boden und Klärschlamm sowie die Aufbringungszeugnisse zu enthalten."
„(2) Der Entfall des § 7 Abs. 2 sowie die Neufassung des § 10 Abs. 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 8/2004 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. März 2004, in Kraft."
KlasnicSeitinger
LandeshauptmannLandesrat
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