Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 2003 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde St. Nikolai im Sausal (politischer Bezirk Leibnitz)
LGBL_ST_20031230_109Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 2003 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde St. Nikolai im Sausal (politischer Bezirk Leibnitz)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.12.2003
Fundstelle
LGBl. Nr. 109/2003 Stück 25
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 2003 über die Ver-leihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde St. Nikolai im Sausal (politischer Bezirk Leibnitz)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2002, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde St. Nikolai im Sausal wird mit Wirkung vom 1. Jänner 2004 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde St. Nikolai im Sausal eine Urkunde
ausgefertigt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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