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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2003, mit der die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Fondskrankenanstalten, das Landespflegeheim Schwanberg sowie das Geriatrische Krankenhaus der Stadt Graz und die Zuschläge hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten festgesetzt werden | Omnilex