Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Dezember 2003 über die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Fürstenfeld und der Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld, je politischer Bezirk Fürstenfeld
LGBL_ST_20031223_101Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Dezember 2003 über die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Fürstenfeld und der Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld, je politischer Bezirk FürstenfeldGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.12.2003
Fundstelle
LGBl. Nr. 101/2003 Stück 24
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Dezember 2003 über die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Fürstenfeld und der Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld, je politischer Bezirk Fürstenfeld
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2002, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Fürstenfeld gelegenen Gemeinden Fürstenfeld und Loipersdorf bei Fürstenfeld haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Das Trennstück 1 des Grundstückes 746, KG. Dietersdorf, Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld, wird abgetrennt und dem Gebiet der Stadtgemeinde Fürstenfeld ein-gegliedert. Es erhält die Grundstück Nr. 1863 in der KG. Fürstenfeld.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenz-verlaufes ist in den im Vermessungsamt Feldbach aufliegenden technischen Unterlagen, GZ: A- 251/2003, einzusehen.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten
Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2004
die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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