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Gesetz vom 25. März 2003, mit dem ein Gesetz über den Gemeindesanitätsdienst (Steiermärkisches Gemeindesanitätsdienstgesetz) erlassen wird und das Gesetz über die Regelung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen geändert wird | Omnilex