Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Mai 2003 über die Änderung der Grenzen zwischen der Marktgemeinde Dobl und der Marktgemeinde Unterpremstätten, je politischer Bezirk Graz-Umgebung
LGBL_ST_20030630_48Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Mai 2003 über die Änderung der Grenzen zwischen der Marktgemeinde Dobl und der Marktgemeinde Unterpremstätten, je politischer Bezirk Graz-UmgebungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.06.2003
Fundstelle
LGBl. Nr. 48/2003 Stück 12
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Mai 2003 über die Änderung der Grenzen zwischen der Marktgemeinde Dobl und der Marktgemeinde Unterpremstätten, je
politischer Bezirk Graz-Umgebung
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2002, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinden Dobl und Unterpremstätten haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Die Grundstücke 471/16, 471/17, 471/39, 478/2, 479 und 547/2, KG. Unterpremstätten, Marktgemeinde Unterpremstätten, werden abgetrennt und dem Gebiet der Marktgemeinde Dobl eingegliedert. Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im Vermessungsamt Graz aufliegenden technischen Unterlagen, GZ: A-20/2003, einzusehen.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten
Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2004
die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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