Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Mai 2003 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Ilgen (politischer Bezirk Bruck an der Mur)
LGBL_ST_20030610_41Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Mai 2003 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Ilgen (politischer Bezirk Bruck an der Mur)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
10.06.2003
Fundstelle
LGBl. Nr. 41/2003 Stück 11
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Mai 2003 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Ilgen (politischer Bezirk Bruck an der Mur)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115 in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997, 1/1999, 82/1999, 62/2001 und 57/2002, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Bruck an der Mur gelegenen Gemeinde Sankt Ilgen wird mit Wirkung vom 1. Juli 2003 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild ein goldener dreispitziger, mit der mittleren Spitze an den oberen Schildrand stoßender Berg, darin in Rot eine von oben schräglinks von einem Pfeil durchbohrte steigende Hirschkuh."
§ 2
Die der Gemeinde St. Ilgen ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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