Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. März 2003, mit der die Verordnung über die Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände geändert wird
LGBL_ST_20030425_31Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. März 2003, mit der die Verordnung über die Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
25.04.2003
Fundstelle
LGBl. Nr. 31/2003 Stück 8
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. März 2003, mit der die Verordnung über die Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände geändert wird
Auf Grund des § 22 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 9/2003, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände, LGBl. Nr. 30/1993, wird geändert wie folgt:
(1) Die Neufassung der §§ 5 Abs. 1 und 2, 7 Abs. 1, 12 Abs. 4, 19 Abs. 1 und 21 Abs. 6 letzter Satz durch die Novelle LGBl. Nr. 31/2003 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. April 2003, in Kraft.
(2) Die §§ 5 Abs. 1 erster Satz, 7 Abs. 1, 19 Abs. 1 zweiter Satz und dritter Satz und 21 Abs. 6 letzter Satz sind jedoch erst nach der der Kundmachung dieser Verordnung folgenden Wahl der Organe des Tourismusverbandes anzuwenden."
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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