Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. März 2003 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stanz im Mürztal (politischer Bezirk Mürzzuschlag)
LGBL_ST_20030320_19Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. März 2003 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stanz im Mürztal (politischer Bezirk Mürzzuschlag)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
20.03.2003
Fundstelle
LGBl. Nr. 19/2003 Stück 4
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. März 2003 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stanz im Mürztal
(politischer Bezirk Mürzzuschlag)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997, 1/1999, 82/1999, 62/2001 und 57/2002, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Mürzzuschlag gelegenen Gemeinde Stanz im Mürztal wird mit Wirkung vom 1. April 2003 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In von Rot und Silber gespaltenem Schild farbverwechselt in Silber und Schwarz ein Stoß von drei Straußenfedern, aus zwei ebensolchen Armen eines Ankers wachsend."
§ 2
Die der Gemeinde Stanz im Mürztal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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