Gesetz vom 11. Juni 2002, mit dem das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 1974 geändert wird
LGBL_ST_20020930_97Gesetz vom 11. Juni 2002, mit dem das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 1974 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.09.2002
Fundstelle
LGBl. Nr. 97/2002 Stück 32
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Gesetz vom 11. Juni 2002, mit dem das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 1974 geändert
wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 127/1974, zuletzt in
der Fassung LGBl. Nr. 7/2002, wird geändert wie folgt:
„(13)Die Landesregierung hat durch Verordnung für Baugebiete gemäß Abs. 5 entsprechend ihrem Gebietscharakter für die Bebauungsdichte Mindest- und Höchstwerte sowie die Voraussetzungen für die Überschreitung der Höchstwerte bzw. Unterschreitung der Mindestwerte festzulegen. Die Überschreitung kann hiebei in einem Bebauungsplan festgesetzt werden. Bei nicht gegebener Erforderlichkeit eines Bebauungsplanes kann die Überschreitung im Baubewilligungsverfahren festgesetzt werden, wenn dies aus städtebaulichen Gründen tunlich und im Sinne des Schutzes des Ortsbildes (§ 43 Abs. 2 Z. 7 Steiermärkisches Baugesetz) zweckmäßig ist."
Artikel II
Artikel I tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. Oktober 2002, in Kraft.
Landeshauptmann2. Landeshauptmannstellvertreter
KlasnicSchöggl
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