Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 2002 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Donnersbachwald (politischer Bezirk Liezen)
LGBL_ST_20020731_77Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 2002 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Donnersbachwald (politischer Bezirk Liezen)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.07.2002
Fundstelle
LGBl. Nr. 77/2002 Stück 25
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 2002 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Donnersbachwald (politischer
Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997, 1/1999, 82/1999 und 62/2001 wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Donnersbachwald wird
mit Wirkung vom 1. August 2002 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Zwischen roten Schildflanken, die vordere mit fünf silbernen Kleeblättern, die hintere mit einer neungliedrigen silbernen Viehkette belegt, wird in grünem Mittelfeld zwischen aus dem Schildfuß aufsteigenden silbernen Pfahlleisten ein silberner dreispitziger Berg mit erhöhter Mittelspitze von einem archaischen Kuppelbau aus silbernen Bruchsteinen mit hochrechteckiger schwarzer Türöffnung überhöht."
§ 2
Die der Gemeinde Donnersbachwald ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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