Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 2002 über die Erklärung des Altausseer Sees zum Naturschutzgebiet
LGBL_ST_20020724_71Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 2002 über die Erklärung des Altausseer Sees zum NaturschutzgebietGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
24.07.2002
Fundstelle
LGBl. Nr. 71/2002 Stück 24
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 2002 über die Erklärung des Altausseer Sees zum Naturschutzgebiet
Auf Grund des § 5 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65 i. d. g. F. LGBl. Nr. 35/2000, wird die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Mai 1991 über die Erklärung des Altausseer Sees zum Naturschutzgebiet, LGBl. Nr. 38/1991, wie folgt geändert:
§ 1
(1) Der in der Gemeinde Altaussee im politischen Bezirk Liezen gelegene Altausseer See und seine Uferbereiche einschließlich der Fischerer-Felder und der Seewiese werden zum Zwecke der Sicherung ihrer ökologischen Funktionen und zur Erhaltung der naturräumlichen und landschaftlichen Qualität in dem in den Anlagen (Anlage 1: gesamtes Schutzgebiet, Anlage 2: Detailplan „Fischerer-Felder") festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet erklärt. Es erhält die Nr. III.
(2) Die Anlagen bilden einen Bestandteil der Verordnung.
§ 2
Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen verboten:
(1) Ausnahmen von den im § 2 lit. c bis m genannten Verboten können von der Landesregierung bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.
(2) Ausnahmen vom Verbot nach § 2 lit. a sind nicht zulässig, ausgenommen die Erneuerung bestehender Bauwerke in ihrem bisherigen Umfang oder die Errichtung von untergeordneten Bauten auf Grundstücken mit Wohnhäusern der Fischerer-Felder, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.
(3) Ausnahmen vom Verbot nach § 2 lit.b sind nicht zulässig, ausgenommen für Anlagen im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen oder für öffentliche Zwecke.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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