Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Juni 2002 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gundersdorf (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
LGBL_ST_20020716_69Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Juni 2002 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gundersdorf (politischer Bezirk Deutschlandsberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
16.07.2002
Fundstelle
LGBl. Nr. 69/2002 Stück 23
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Juni 2002 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gundersdorf (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997, 1/1999, 82/1999 und 62/2001 wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinde Gundersdorf wird mit Wirkung vom 1. September 2002 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Von Rot und Gold schräglinks geteilt, aus dem Spalt in verwechselten Farben wachsend oben ein goldenes Edelkastanienblatt mit sechs Blütenständen, unten eine rote Weinrebe mit zwei Trauben und drei Blättern."
§ 2
Die der Gemeinde Gundersdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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