Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. März 2002 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindwappens an die Marktgemeinde Arnfels (politischer Bezirk Leibnitz)
LGBL_ST_20020320_30Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. März 2002 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindwappens an die Marktgemeinde Arnfels (politischer Bezirk Leibnitz)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
20.03.2002
Fundstelle
LGBl. Nr. 30/2002 Stück 11
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. März 2002 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Arnfels
(politischer Bezirk Leibnitz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997, 1/1999, 82/1999 und 62/2001 wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde Arnfels wird mit Wirkung vom 1. Mai 2002 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"In rotem Schild ein goldener Adler, auf der mittleren von drei ineinandergeschobenen goldenen Felsspitzen zum Flug gerichtet."
§ 2
Die der Marktgemeinde Arnfels ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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