Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. November 2001, mit der die Verordnung über die Vermögensberatung und Haushaltsführung der Tourismusverbände geändert wird
LGBL_ST_20011213_91Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. November 2001, mit der die Verordnung über die Vermögensberatung und Haushaltsführung der Tourismusverbände geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.12.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 91/2001 Stück 32
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. November 2001, mit der die Verordnung über die Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände
geändert wird
Auf Grund des § 22 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 68/2001, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände, LGBl. Nr. 30/1993 wird geändert wie folgt:
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