Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Oktober 2001 über die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Weiz sowie der Gemeinde Mortantsch (je politischer Bezirk Weiz)
LGBL_ST_20011115_79Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Oktober 2001 über die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Weiz sowie der Gemeinde Mortantsch (je politischer Bezirk Weiz)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.11.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 79/2001 Stück 29
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Oktober 2001 über die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Weiz sowie der Gemeinde Mortantsch
(je politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11
Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 82/1999, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk und Gerichtsbezirk Weiz gelegenen Stadtgemeinde Weiz und der Gemeinde Mortantsch haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2002 die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.