Gesetz vom 3.Juli 2001, mit dem die Gemeindewahlordnung 1960 und die Gemeindewahlordnung Graz 1992 geändert werden
LGBL_ST_20011016_66Gesetz vom 3.Juli 2001, mit dem die Gemeindewahlordnung 1960 und die Gemeindewahlordnung Graz 1992 geändert werdenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
16.10.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 66/2001 Stück 24
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Gesetz vom 3. Juli 2001, mit dem die Gemeindewahlordnung 1960 und die Gemeindewahl-
ordnung Graz 1992 geändert werden
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz vom 25. Jänner 1960, LGBl. Nr. 6/1960, über die Wahl der Gemeindevertretungen für die Gemeinden des Landes Steiermark mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut (Gemeindewahlordnung 1960), zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 82/1999, wird geändert wie folgt:
In den §§ 19 und 23 Abs. 1 werden jeweils die Worte "18. Lebensjahr" durch die Worte "16. Lebensjahr" ersetzt.
Artikel II
Das Gesetz vom 26. Mai 1992, LGBl. Nr. 42/1992, mit dem eine Gemeindewahlordnung für die Landeshauptstadt Graz beschlossen wurde (Gemeindewahlordnung Graz 1992), zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 82/1999, wird geändert wie folgt:
Im § 15 Abs. 1 werden die Worte "18. Lebensjahr" durch die Worte "16. Lebensjahr" ersetzt.
Artikel III
Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 17. Oktober 2001, in Kraft.
Landeshauptmann1. Landeshauptmannstellvertreter
KlasnicSchachner-Blazizek
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