Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juli 2001 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Piberegg (politischer Bezirk Voitsberg)
LGBL_ST_20010724_45Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juli 2001 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Piberegg (politischer Bezirk Voitsberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
24.07.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 45/2001 Stück 16
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juli 2001 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Piberegg (politischer
Bezirk Voitsberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997, 1/1999 und 82/1999 wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Gemeinde Piberegg wird mit Wirkung vom 1. August 2001 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In von Gold und Schwarz in Tannenwipfelschnitt geteiltem Schild oben ein schwarzer Ring, unten eine goldene schwarz profilierte spätantike Votivara."
§ 2
Die der Gemeinde Piberegg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.