Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. März 2001 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Studenzen (politischer Bezirk Feldbach)
LGBL_ST_20010330_15Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. März 2001 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Studenzen (politischer Bezirk Feldbach)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.03.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 15/2001 Stück 6
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. März 2001 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Studenzen (politischer Bezirk
Feldbach)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997, 1/1999 und 82/1999 wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Studenzen wird mit Wirkung vom 1. April 2001 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"Ein Schild von Rot und Blau, von einem silbernen beblätterten und befruchteten zweifach gebogenen Rüsterzweig schräggeviert, darin in Blau rechts in Draufsicht ein silberner Brunnen, links ein silberner Mühlstein."
§ 2
Die der Gemeinde Studenzen ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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