Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. November 2000 über die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Murau sowie der Gemeinde Laßnitz bei Murau (je politischer Bezirk Murau).
LGBL_ST_20001129_74Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. November 2000 über die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Murau sowie der Gemeinde Laßnitz bei Murau (je politischer Bezirk Murau).Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.11.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 74/2000 Stück 28
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. November 2000 über die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Murau sowie der Gemeinde Laßnitz
bei Murau (je politischer Bezirk Murau)
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 82/1999, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Murau gelegenen Stadtgemeinde Murau und der Gemeinde Laßnitz bei Murau haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen: Von der Katastralgemeinde Egidi (65204) der Gemeinde Laßnitz bei Murau werden die Grundstücke Nr. 455/3 und 581/1 im Gesamtausmaß von 5163 m2 ausgeschieden und in die Katastralgemeinde Murau (65215) der Stadtgemeinde Murau eingegliedert.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2001 die Genehmigung erteilt.
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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