Gesetz vom 16. Mai 2000, mit dem die Steiermärkische Landesabgabenordnung 1967 geändert wird
LGBL_ST_20000915_59Gesetz vom 16. Mai 2000, mit dem die Steiermärkische Landesabgabenordnung 1967 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.09.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 59/2000 Stück 21
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Gesetz vom 16. Mai 2000, mit dem die Steiermärkische Landesabgabenordnung 1967
geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Die Steiermärkische Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 58/1963 in der Fassung LGBl. Nr. 13/2000 wird wie folgt geändert:
Artikel I
§ 186 Abs. 3 erster Satz lautet:
„Ein Rückzahlungs- oder Verwendungsanspruch gemäß § 163 steht insoweit nicht zu, als die Abgabe wirtschaftlich von einem anderen als dem Abgabepflichtigen getragen wurde."
Artikel II
(1) Artikel I ist auch auf vor der Kundmachung dieses Gesetzes entstandene Steuerschuldverhältnisse anzuwenden.
(2) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 16. September 2000, in Kraft.
LandeshauptmannLandesrat
KlasnicRessel
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.