Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Juli 2000, mit der die Verordnung betreffend den Kostenersatz an Gemeinden und Gemeindeverbände für die Erteilung von Auskünften nach dem Datenschutzgesetz aufgehoben wird
LGBL_ST_20000728_54Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Juli 2000, mit der die Verordnung betreffend den Kostenersatz an Gemeinden und Gemeindeverbände für die Erteilung von Auskünften nach dem Datenschutzgesetz aufgehoben wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.07.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 54/2000 Stück 18
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Juli 2000, mit der die Verordnung betreffend den Kostenersatz an Gemeinden und Gemeindeverbände für die Erteilung von Auskünften nach dem Daten-
schutzgesetz aufgehoben wird
Auf Grund des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, wird nach Anhörung der Datenschutzkommission und des Datenschutzrates verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung betreffend den Kostenersatz an Gemeinden und Gemeindeverbände für die Erteilung von Auskünften nach dem Datenschutzgesetz, LGBl. Nr. 31/1980, wird geändert wie folgt:
Nach § 9 wird folgender § 10 angefügt:
„§ 10
Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2000 außer Kraft."
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.