Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Juli 2000, mit der die Steiermärkische Gemeinde-Datenschutzverordnung aufgehoben wird
LGBL_ST_20000728_53Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Juli 2000, mit der die Steiermärkische Gemeinde-Datenschutzverordnung aufgehoben wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.07.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 53/2000 Stück 18
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Juli 2000, mit der die Steiermärkische Gemeinde-Datenschutzverordnung
aufgehoben wird
Auf Grund des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, wird nach Anhörung der Datenschutzkommission und des Datenschutzrates verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung betreffend den Datenschutz im Bereiche der Gemeinden und Gemeindeverbände (Steiermärkische Gemeinde-Datenschutzverordnung), LGBl. Nr. 23/1981, wird geändert wie folgt:
Nach § 13 wird folgender § 14 angefügt:
„§ 14
Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2000 außer Kraft."
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
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